Worauf muss man bei der Hüttenmiete achten?

Grundsätzlich wird die Hüttenmiete pauschal pro Hütte erhoben. Das ist bei den Ferienhäusern und bei der Ferienwohnung nicht anders. Dabei ist es gleichgültig, mit wie vielen Personen die Unterkünfte belegt werden, denn in der Regel wird die volle Auslastung bei der Berechnung der Kosten zugrunde gelegt. Dabei ist die Nutzung der vorhandenen Einrichtung inklusive und in vielen Orten bekommt man auch gleich den Wanderpass oder Skipass dazu.

Ausnahmen bestätigen die Regel aber auch hier. So kann es sein, dass die Hüttenmiete aus zwei Teilen besteht, wobei ein Teil die pauschale Miete pro Hütte und der zweite Teil ein Aufschlag in Abhängigkeit von der Anzahl der Nutzer sind. Betriebskosten sind meistens inklusive, doch auch hier gibt es abweichende Regelungen, bei denen der Strom- und Wasserverbrauch sowie die Endreinigung eventuell separat bezahlt werden müssen. Einige Eigentümer bieten ihre Hütten sowohl mit als auch ohne Wäscheausstattung an. Wer seine Bettwäsche und Handtücher selbst mitbringt, kann bei der Hüttenmiete Einsparungen erzielen.

Die Versorgung ist in der Hüttenmiete grundsätzlich nicht enthalten. Frühstück, Halb- oder Vollpension können optional dazu gebucht werden. Dabei gibt es unterschiedliche Modelle, bei denen es davon abhängt, ob ein Anbieter eine zentrale Versorgung für seine Hütten hat oder nicht. Häufig gibt es auch Kooperationen mit gastronomischen Einrichtungen, wobei man Gutscheine bekommt, die oft sogar in verschiedenen Gaststätten eingelöst werden können.

Die Hüttenmiete wird in der Regel nach Wochen berechnet, wobei man die Verlängerungswoche meistens günstiger als die erste Woche bekommt. Einige Betreiber erheben Kurzzeitzuschläge, wenn die Hütten nur für zwei oder drei Übernachtungen gebucht werden. Das hängt damit zusammen, dass bei Kurzzeitbuchungen für die Betreiber ein höherer Aufwand bei der Bewirtschaftung der Hütten besteht.